- vorsitzen
- vor||sit|zen 〈V. intr. 242; hat〉 einer Verhandlung u. Ä. \vorsitzen eine V. u. Ä. leiten, den Vorsitz bei einer V. haben
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vor|sit|zen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz.: ist>:in einer Versammlung o. Ä. den Vorsitz haben; präsidieren:einer Kommission, einer Partei, dem Betriebsrat, dem Gericht v.;er sitzt mehreren Aufsichtsräten vor.* * *
vor|sit|zen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz.: ist>: in einer Versammlung o. Ä. den Vorsitz haben; präsidieren: einer Kommission, einer Partei, dem Betriebsrat v.; Der serbische Präsident ... wolle ... der Gesprächsrunde v. (FAZ 16. 11. 98, 2); er sitzt mehreren Aufsichtsräten vor; Statthalterin Agnes Metzener, die dem Gericht vorsaß (Nordschweiz 29. 3. 85, 5); Der dem Gericht vorsitzende Landgerichtsdirektor (Noack, Prozesse 113); Ü Der Professor saß der Tafel vor (geh.; saß als Gastgeber am Kopf des Tisches; Th. Mann, Krull 399).
Universal-Lexikon. 2012.